Weiterbildungsverantwortung
Die Gesamtverantwortung für alle Belange der Weiterbildung im DIN liegt beim Institutsdirektor.
Bezüglich der Weiterbildner wie auch der Anzahl und Art der erbrachten Leistungen im Fachgebiet erfüllt das DIN vollumfänglich die Bedingungen für eine Weiterbildungsstätte der Kategorie A sowohl für den Schwerpunkt Diagnostische wie auch Invasive Neuroradiologie.
Weiterbildung für Radiologen (fachspezifische Weiterbildung)
Das DIN verfügt über ca. 15 (variiert abhängig von der Anzahl Drittmittel-finanzierter Stellen) Vollzeit-Weiterbildungsstellen, wobei zwei der Stellen für eine mindestens 6-monatige Rotation von AÄ aus dem DIPR reserviert sind.
Die Weiterbildungskandidaten
AAe mit Weiterbildungsziel “Schwerpunkt Diagnostische Neuroradiologie”
Mindestanstellungsdauer: 1 Jahr - Empfohlene Anstellungsdauer: 2 Jahre
Assistenzärzte mit Weiterbildungsziel “Schwerpunkt Interventionelle Neuroradiologie”
Mindestanstellungsdauer: 2 Jahre - Empfohlene Anstellungsdauer: 4 Jahre
Assistenzärzte mit Weiterbildungsziel „Facharzt Radiologie“
a) einjährige Anstellungsdauer für Weiterbildung in diagnostischer Neuroradiologie, anrechenbar als 1 Jahr Weiterbildung für den Facharzt Radiologie
b) minimal sechsmonatige Rotation in die diagnostische Neuroradiologie von Assistenzärzten des Institutes für Diagnostische, Interventionelle und Pädiatrische Radiologie im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie.