Weiterbildungsverantwortung
Die Gesamtverantwortung für alle Belange der Weiterbildung im DIN liegt beim Institutsdirektor.
Bezüglich der Weiterbildner:innen wie auch der Anzahl und Art der erbrachten Leistungen im Fachgebiet erfüllt das DIN vollumfänglich die Bedingungen für eine Weiterbildungsstätte der Kategorie A sowohl für den Schwerpunkt Diagnostische wie auch Invasive Neuroradiologie.
Weiterbildung für Radiolog:innen (fachspezifische Weiterbildung)
Das DIN verfügt über ca. 15 (variiert abhängig von der Anzahl Drittmittel-finanzierter Stellen) Vollzeit-Weiterbildungsstellen, wobei zwei der Stellen für eine mindestens 6-monatige Rotation von AÄ aus dem DIPR reserviert sind.
Die Weiterbildungskandidaten
AAe mit Weiterbildungsziel «Schwerpunkt Diagnostische Neuroradiologie»
Mindestanstellungsdauer: 1 Jahr - Empfohlene Anstellungsdauer: 2 Jahre
Assistenzärzte mit Weiterbildungsziel «Schwerpunkt Interventionelle Neuroradiologie»
Mindestanstellungsdauer: 2 Jahre - Empfohlene Anstellungsdauer: 4 Jahre
Assistenzärzte mit Weiterbildungsziel «Facharzt Radiologie»
a) einjährige Anstellungsdauer für Weiterbildung in diagnostischer Neuroradiologie, anrechenbar als 1 Jahr Weiterbildung für die Fachärztin/den Facharzt Radiologie
b) minimal sechsmonatige Rotation in die diagnostische Neuroradiologie von Assistenzärzt:innen des Institutes für Diagnostische, Interventionelle und Pädiatrische Radiologie im Rahmen der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Radiologie.